Aufgrund der §§ 4 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO SH) sowie der §§ 1,2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG SH) in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 23.03.2026 folgende Satzung über die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahm des Freibades der Stadt Quickborn erlassen:
Quickborn, 26.03.2026