Aus rechtlichen Gründen muss die Nennung der Rechtsgrundlagen der Satzung in der Präambel konkretisiert werden (Zitiergebot). Eine Schlechterstellung der Gebührenzahler findet nicht statt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgenden PDF-Dokument.
Quickborn, 13.05.2023