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Bekanntmachung über die Beauftragung der Abfuhr von Fäkalschlamm zur Entsorgung der Kleinkläranlagen und Sammelgruben der Stadt Quickborn


Bekanntmachung Abfuhr Fäkalschlamm

Gemäß § 21 (3) der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Quickborn in Verbindung mit der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Quickborn in der zurzeit gültigen Fassung gebe ich bekannt:

Ab 01.01.2020 ist für die Abfuhr von Fäkalschlamm zur Entsorgung der Kleinkläranlagen und Sammelgruben im Stadtgebiet die Firma

Remondis GmbH & Co.KG, Am Ihlenberg 10, 24109 Melsdorf

beauftragt.

 
Quickborn, 22.11.2019

STADT QUICKBORN
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Meike Kaestner


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