Bekanntmachung über die Beauftragung der Abfuhr von Fäkalschlamm zur Entsorgung der Kleinkläranlagen und Sammelgruben der Stadt Quickborn

Gemäß § 21 (3) der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Quickborn in Verbindung mit der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Quickborn in der zurzeit gültigen Fassung gebe ich bekannt:

Ab 01.09.2023 ist für die Abfuhr von Fäkalschlamm zur Entsorgung der Kleinkläranlagen und Sammelgruben im Stadtgebiet die Firma:

hanseWasser Bremen
Birkenfelsstraße 5
28217 Bremen

beauftragt.

 
Quickborn, 21.08.2023

STADT QUICKBORN
DER BÜRGERMEISTER
Im Auftrag
gez. Meike Kaestner