Bekanntmachung der Satzung über die Aufhebung der Betriebssatzung der Kommunalbetriebe der Stadt Quickborn vom 24.09.2012

Aufgrund der §§ 4 Abs. 1, 28 Nr. 2 und 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO-SH) und der §§ 1 und 5 Abs. 1 Nr. 2 der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (EigVO) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung, wird auf Beschluss der Ratsversammlung vom 18.12.2017 folgende Satzung erlassen:


Quickborn, 15.01.2018