Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 112 „Bike + Ride und Park + Ride Anlage Quickborn Süd“ der Stadt Quickborn für das Gebiet südlich der Heidkampstraße, westlich der AKN-Schienentrasse (siehe Darstellung des Geltungsbereiches in der nachstehenden Grafik) nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
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