Bebauungsplan Nr. 111 A „Waldschule Quickborn“ der Stadt Quickborn für das Gebiet nördlich der Kampmoorstraße, westlich des Georg-Kolbe-Stieges und südlich der nördlichen Gebäudegrenze des Süd-Flügels der Schule;
hier: Abschluss des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) und erneuter ergänzter Satzungsbeschluss.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte anhängendem PDF-Dokument.
Quickborn, 28.08.2025