Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 111 B „Waldschule Quickborn Planungsabschnitt II“ der Stadt Quickborn

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 111 B „Waldschule Quickborn Planungsabschnitt II“ der Stadt Quickborn für das Gebiet östlich der Ulzburger Landstraße, westlich des Georg-Kolbe-Stiegs und südlich an der Ulzburger Landstraße Haus Nr. 470 und 472 nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).

Den vollständigen Inhalt der Bekanntmachung entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.

Für weitere Informationen zur Auslegung siehe Öffentlichkeitsbeteiligung - Auslegung des Entwurfs des B-Plans Nr. 111 B

Quickborn, 24.05.2022