Bebauungsplan Nr. 37, Teil 3 „Gewerbegebiet Nord - Abschnitt IV“ für das Gebiet südlich des „Gewerbegebietes Nord“ / westlich des Schmalmoorwegs / nördlich und östlich des Ohlmöhlenwegs

Bebauungsplan Nr. 37, Teil 3 „Gewerbegebiet Nord - Abschnitt IV“ für das Gebiet südlich des „Gewerbegebietes Nord“ / westlich des Schmalmoorwegs / nördlich und östlich des Ohlmöhlenwegs

hier:

1. Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des o.g. Planes gem. § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB)
2. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planaufstellung gem. § 3 Abs. 1 BauGB  

  1. Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat in Ihrer Sitzung am 25.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37, Teil ,3 „Gewerbegebiet Nord - Abschnitt IV“ der Stadt Quickborn für das o.g. Gebiet (siehe auch den eingefügten Lageplan mit dem gekennzeichneten Geltungsbereich) beschlossen.

    Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
    Den vollständigen Inhalt der Bekanntmachung entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.
  2. Die Stadt Quickborn führt im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 Teil 3 „Gewerbegebiet Nord - Abschnitt IV“ die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Form einer öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung durch am 

    Dienstag, den 27.03.2018, 19:00 Uhr (Einlass ab 18:30 Uhr)
    In der Mensa der Comenius-Schule (Neubau)
    Am Freibad 3-11, 25451 Quickborn.

    Es wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichtet. Alle Interessierten können sich während der Veranstaltung zu der Planung äußern. Eine Erörterung findet statt und die Stadt Quickborn hofft auf eine rege Beteiligung.

    Den vollständigen Inhalt des Infoposters zur Bürgerinformationsveranstaltung entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.


Dateianhänge:

 
Quickborn, 13.03.2018