Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Aufnahme von Aussiedlerinnen und Aussiedlern, Asylsuchenden sowie Flüchtlingen

Aufgrund des § 4 Abs. 1,2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1 Abs. 1, 2, 4 und 6 Abs. 1-4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) sowie der §§ 11 ff des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Informationen (Landesdatenschutzgesetz - LDSG -) in den zur Zeit jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 05.09.2022 folgende Satzung erlassen: