Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag am 08. Mai 2022


Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stadt Quickborn wird in der Zeit vom 18.04.2022 bis 22.04.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Quickborn, Servicebüro, Rathausplatz 1 in 25451 Quickborn für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.

Den vollständigen Inhalt der Bekanntmachung entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.

 
Quickborn, 04.04.2022



Webseiten-ID: 18478