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Bekanntmachung der Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Aufnahme von Aussiedlerinnen und Aussiedlern, Asylsuchenden sowie Flüchtlingen


Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) sowie der §§ 11 ff des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Informationen (Landesdatenschutzgesetz - LDSG - ) in den zur Zeit jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 27.05.2019 folgende Satzung erlassen:

 
Quickborn, 13.06.2019

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