Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Freibades der Stadt Quickborn

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der zurzeit jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 27.03.2017 folgende Satzung erlassen:


Quickborn, 21.04.2017