Bekanntmachung der Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Stadt Quickborn vom 01.01.2022

Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, des § 15 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und des § 3 Abs. 1, Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Informationen wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Quickborn am 20.12.2021 die beigefügte Satzung erlassen.