Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) in der zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Satzung gültigen Fassung, in Verbindung mit den § 1 Abs. 1, § 2, § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 und Abs. 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl Schl.-H. S. 27), in der zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Satzung gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 24.06.2024 folgende Satzung erlassen.
Quickborn, 29.10.2024