Aufgrund der §§ 44 ff des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen Schleswig-Holsteins (GKWG) gebe ich bekannt:
Der auf Vorschlag des CDU-Stadtverbandes Quickborn gewählte Ratsherr Wolfgang Kluge ist leider verstorben.
Als Listennachfolger ist
Herr Uwe Johann Schell,
Klaus-Groth-Str.42, 25451 Quickborn
festgestellt worden.
Jede oder jeder Wahlberechtigte der Stadt Quickborn kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe nach § 44 Abs. 3 GKWG in Verbindung mit § 38 GKWG Einspruch gegen diese Feststellung beim Gemeindewahlleiter der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn erheben.
Quickborn, den 13.10.2017
Stadt Quickborn
Der Gemeindewahlleiter
In Vertretung
gez. Volker Dentzin