Bekanntmachung der Stadt Quickborn über die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr 2022

Sie haben Ihren Bescheid für die Niederschlagswassergebühr als Dauerbescheid erhalten. Sie bekommen daher nicht jährlich, sondern nur noch bei Änderungen einen neuen Gebührenbescheid. Das bedeutet, dass der letzte Ihnen zugegangene Gebührenbescheid mit den darin festgesetzten Beträgen auch für das Jahr 2022 gilt.

Die Gebühren sind somit im Jahr 2022 in der Höhe und zu den Fälligkeiten zu entrichten, wie sie sich aus dem zuletzt ergangenen Gebührenbescheid ergeben.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Gebührenfestsetzung treten für die Gebührenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Gebührenbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451
Quickborn. Die Einlegung eines Widerspruchs entbindet nicht von der Verpflichtung, die festgesetzten Gebühren termingemäß an die Stadt Quickborn zu entrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Änderung der Gebührensätze durch eine entsprechende Satzungsänderung möglich ist.

Quickborn, 03.01.2022