Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses im Planfeststellungsverfahren „Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) / Schleswig-Holstein (SH) und der Stadt Kaltenkirchen“

Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses im Planfeststellungsverfahren „Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) / Schleswig-Holstein (SH) und der Stadt Kaltenkirchen“ erfolgt in der Zeit vom 07.04.2022 bis einschließlich zum 20.04.2022 öffentlich zur Einsicht im Zimmer 28 des Rathauses der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn zu den Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 14:00 bis 15:30 Uhr, sowie Mittwoch in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr und zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung unter 04106/ 611-0. Bitte bei der Anmeldung im Erdgeschoss melden.

Den vollständigen Inhalt der Bekanntmachung entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.

 
Quickborn, 30.03.2022