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Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Betreuungsgruppen der Grundschulen der Stadt Quickborn (Primarbetreuungs-Gebührensatzung)


Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. S. 57) in der zurzeit geltenden Fassung, der §§ 3 Abs. 3, 41 Abs. 3 und 47 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes vom 24.01.2007 (GVOBl. S.-H. S. 39) in der zurzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. S. 27) in der zurzeit geltenden Fassung hat die Rats-versammlung der Stadt Quickborn am 26.02.2018 folgende Satzung beschlossen:


Quickborn, 16.03.2018

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