Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des § 25 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättenge-setz – KiTaG) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 26.06.2017 folgende Satzung erlassen:
Quickborn, 06.07.2017