Bekanntmachung der Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) sowie der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 25.02.2019 folgende Satzung erlassen:

 
Quickborn, 14.03.2019