Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)

Aufgrund des § 4 Absätze 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der § 1, Absatz 1; § 2 und § 8 Absätze 1, 3, 4, 5, 6, 7, 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 27.09.2022 folgende Satzung erlassen:

Quickborn, 10.10.2022