Bekanntmachung der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Quickborn vom 27.11.2023

Bekanntmachung

Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)

Aufgrund des § 4 Absätze 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der § 1, Absatz 1; § 2 und § 8 Absätze 1, 3, 4, 5, 6, 7, 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 27.11.2023 die beigefügte Satzung erlassen.

Quickborn, 12.12.2023