Bekanntmachung der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Quickborn

Bekanntmachung

Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)

Aufgrund des § 4 Absätze 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der § 1, Absatz 1; § 2 und § 8 Absätze 1, 3, 4, 5, 6, 7, 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 29.09.2025 die beigefügte Satzung erlassen.

Quickborn, 18.12.2025