Bekanntmachung der Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung einer Wettbürosteuer (Wettbürosteuersatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Quickborn vom 25.02.2019 folgende Satzung erlassen:

 
Quickborn, 14.03.2019