Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen aus dem Melderegister nach § 50 Bundesmeldegesetz (BMG)


Bekanntmachung Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen

Der Einwohnerservice Quickborn weist alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Quickborn darauf hin, dass nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) gegen bestimmte Datenübermittlungen Widerspruch eingelegt werden kann (Eintragung einer Übermittlungssperre):

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 1 BMG)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 2 BMG)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 3 BMG)

Nähere Erläuterungen zu den Widerspruchsrechten stehen auf der Homepage der Stadt Quickborn unterhalb dieser veröffentlichten Bekanntmachung. Ebenfalls ist ein Antragsformular zur Einrichtung einer Übermittlungssperre hinterlegt.

Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift unter Angabe von Name, Geburtsdatum, Anschrift, Datum und Unterschrift gegenüber der Stadt Quickborn zu erklären.

Stadt Quickborn, Der Bürgermeister, - Einwohnerservice -, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.00-18.00 Uhr; Samstag 10.00-12.00 Uhr
E-Mail: einwohnerservice@quickborn.de

Bei einem Widerspruch werden Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 
Quickborn, 09. Dezember 2019

Stadt Quickborn
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Thomas Glindemann
 



Webseiten-ID: 11542