Bekanntmachung der Änderung der Gebührentabelle zur Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Bekanntmachung der Änderung der Gebührentabelle zur Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat am 31.03.2014 die Änderung der Gebührentabelle zur Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 05.04.2006 beschlossen.

Soweit Tatbestände in dieser Gebührentabelle nicht besonders aufgeführt sind, ist die Gebühr nach dem Zeitaufwand zu erheben. Sie wird für jede angefangene halbe Stunde berechnet. Für den Einsatz des Personals und evtl. Geräteeinsatz gelten die vom Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein festgesetzten Personalkosten nach der Personalkostentabelle.

 
Quickborn, 03.04.2014