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Bekanntmachung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und des B-Plans Nr. 64


Bekanntmachung 10. Änderung FNP und B-Plan Nr. 64

Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Quickborn und des Bebauungsplanes Nr. 64 "Nahversorgungsstandort Gütloh II" der Stadt Quickborn für das Gebiet Flurstück 505 der Flur 30, westlich des Gewerbegrundstücks Güttloh 1-5 und der Straßenparzelle Güttloh, nördlich und östlich der freien Feldmark, südlich der Bebauung an der Renzeler Straße und der freien Feldmark, hier: 1. Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung der o.g. Pläne gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), 2. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an den Planaufstellungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat in ihrer Sitzung am 26.11.2018 beschlossen, für das Gebiet Flurstück 505 der Flur 30, westlich des Gewerbegrundstücks Güttloh 1-5 und der Straßenparzelle Güttloh, nördlich und östlich der freien Feldmark, südlich der Bebauung an der Renzeler Straße und der freien Feldmark. die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplanes Nr. 64 "Nahversorgungsstandort Güttloh II" der Stadt Quickborn aufzustellen.
Planungsziele sind:

  1. Neuansiedlung des im Gewerbegebiet ansässigen Discounters ALDI auf der Aussenbereichsfläche Flurstück 505 der Flur 30 in der Gemarkung der Stadt Quickborn unter Vermeidung schädigender Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Quickborn und der Nachbarkommunen.
  2. Ausweisung eines "Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel"

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Stadt Quickborn führt im Rahmen des Verfahrens zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Quickborn und zur Aufstellung des B-Planes Nr. 64 "Nahversorgungsstandort Gütloh II" der Stadt Quickborn für das Gebiet Flurstück 505 der Flur
30, westlich des Gewerbegrundstücks Güttloh 1-5 und der Straßenparzelle Güttloh, nördlich und östlich der freien Feldmark, südlich der Bebauung an der Renzeler Straße und der freien Feldmark die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Form einer öffentlichen Erörterung durch am

Donnerstag den 27.02.2020, um 18.30 Uhr
in der Mensa der Comeniusschule, Am Freibad 3 - 11, 25451 Quickborn

Es wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichtet. Alle Interessierten können sich während der Veranstaltung zu der Planung äußern. Die Stadt Quickborn hofft auf eine rege Beteiligung.


Quickborn, den 27.01.2020

STADT QUICKBORN
Der Bürgermeister
gez. Köppl



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