Aufgrund des § 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Quickborn vom 31.03.2014 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung erlassen:
Quickborn, 03.04.2014