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Bekanntmachung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Quickborn über die Benutzung der Gartenabfallverwertungsanlage an der Ulzburger Straße


Bekanntmachung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Quickborn über die Benutzung der Gartenabfallverwertungsanlage an der Ulzburger Straße

Aufgrund des § 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Quickborn vom 31.03.2014 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung erlassen: 


Quickborn, 03.04.2014

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