Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Quickborn

Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Quickborn

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 29.04.2013 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Hauptsatzung für die Stadt Quickborn erlassen: