Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des § 25 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 29.04.2013 folgende Satzung erlassen:
Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Kindertagesstätte „Zauberbaum“ der Stadt Quickborn (Gebührensatzung)
Quickborn, 02.05.2013
Stadt Quickborn
Der Bürgermeister