Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des § 25 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 26.05.2014 folgende Satzung erlassen:
Quickborn, 28.05.2014