Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in den zur Zeit jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung der Ratsversammlung der Stadt Quickborn vom 29.06.2015 folgende Satzung erlassen:
Quickborn, 31.07.2015