hier:
1. Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat in ihrer Sitzung am 23.11.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 1. Änderung „nordwestlich Torfstraße“ der Stadt Quickborn für das Gebiet nordwestlich der Torfstraße (siehe den eingefügten Lageplan mit dem gekennzeichneten Geltungsbereich) beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Folgende Planungsziele werden mit diesem Bebauungsplan verfolgt:
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
2. Die Stadt Quickborn führt im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 1. Änderung „nordwestlich Torfstraße“ der Stadt Quickborn die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Form einer öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung durch am
Montag, den 25.01.2016, 18:30 Uhr
in der Mensa der Comenius-Schule Quickborn (Neubau),
Am Freibad 3-11, 25451 Quickborn.
Bereits ab 18:00 Uhr können die ausgehängten Pläne eingesehen werden.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wird öffentlich unterrichtet. Allen Interessierten wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Stadt Quickborn hofft auf eine rege Beteiligung.
Quickborn, den 28.12.2015
Stast Quickborn
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gezeichnet
(Volker Voß)