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Aufgrund der §§ 4 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung der Bekanntmachung wird nach Beschlussfassung der Ratsversammlung am 30.03.2015 folgende 8. Nachtragssatzung erlassen:
*erneute Bekanntmachung aufgrund der Korrektur eines Schreibfehlers in der Satzung (Datum der Beschlussfassung der Ratsversammlung)
Quickborn, 19.05.2015
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