Bekanntmachung der Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung einer Hundesteuer

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl Schl.-H. S. 6) in Verbindung mit den § 1 Abs. 1, § 2, § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 und Abs. 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.12.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 69), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 28.11.2022 die beigefügte Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) erlassen.

Quickborn 30.11.2022