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Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus mit Wirkung zum 16.12.2020


LVO Corona 14.12.2020

Aufgrund des § 32 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie § 28a Absatz 1, 3, 4 und 5 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397), verordnet die Landesregierung nachfolgende Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus vom 14.12.2020.

Durch die neuen Regeln sollen die Kontakte in der Bevölkerung weiter reduziert und somit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verhindert werden. Ohne solche Beschränkungen besteht das Risiko, dass die Zahlen der Corona-Infektionen exponentiell wachsen, das Gesundheitssystem überlastet wird und dadurch verletzliche Gruppen – d.h. ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen – besonders hart getroffen werden.

Die Verordnung wird am Mittwoch, den 16. Dezember 2020 in Kraft treten. Sie gilt bis einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021.

Quickborn, 15.12.2020



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