Die Allgemeinverfügung bezüglich der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 70 wird aufgehoben. Sie beinhaltete Regelungen zur Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht in der Kindertagesbetreuung. Diese sind nun in der BekämpfungsVO des Landes enthalten.
Die Allgemeinverfügung bezüglich Grenzgängern und Grenzpendlern wird entsprechend des o.g. Erlasses angepasst und gilt bis zum 31.03.2021. Beim Übertritt der deutsch-dänischen Grenze ist auf Verlangen ein maximal 72 Stunden altes negatives Testergebnis vorzuzeigen.