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Corona-Sachstandsbericht 10: Bürgermeister Thomas Köppl zur aktuellen Situation in Quickborn


Corona-Sachstandsbericht 10

Sehr geehrte Damen und Herren,

endlich gibt es vermehrt auch positive Nachrichten und dazu gehört auch die aktuelle Information, dass die Zahl neuer Infektionen deutlich zurückgeht. Seit 10 Tagen keine Neuinfektion im Kreis Pinneberg, hoffentlich bleibt dies so.

Weil die Infektionszahlen zurückgehen, werden auch die Corona-Auflagen für Kitas und Schulen vorzeitig gelockert. Ab 8. Juni dürfen pro Kita-Gruppe 15 statt bisher 10 Kinder betreut werden. Grundschüler dürfen dann alle wieder täglich zur Schule. Der Unterricht im normalen Klassenverband wird dann wieder aufgenommen.

Verstehen kann ich diese Zusammenhänge leider nicht mehr. Und auch aus der Bevölkerung wird deutliches Unverständnis geäußert. In der Grundschule kommen 25 Kinder und die Lehrkraft auf Nahdistanz und maskenlos ab 08.06. in einem geschlossenen Raum zusammen. Nachmittags dürfen 3 Kinder aus derselben Klasse nicht mehr draußen zusammen spielen. Ich darf mich nicht mit 3 Freunden treffen. Mehr als 10 Personen aus meiner eignen Familie dürfen sich nicht treffen. Bei den weiterführenden Schulen wird weiterhin nur sparsam Präsensunterricht gegeben. Infektionsunterschiede zwischen einem 10 jährigen Kind und einem 12 jährigen scheint es jedoch nicht zu geben. Warum wird der Betrieb in den Kindertagesstätten weiterhin eingeschränkt? Die Arbeitsschutzvorgaben werden nicht gelockert, gleichzeitig sollen mehr Leistungen erbracht werden. Besteht jetzt eine Gesundheitsgefährdung oder nicht?

Aber es gibt andere wichtige Themen: trotz aller Mahnungen mußte die Feuerwehr wieder ins Himmelmoor gerufen werden. Bitte halten Sie sich an das absolute Verbot von Feuer in Moor und Wald.

Zur aktuellen Situation in Quickborn, im Detail:

1. Sport, Feste und Kultur

  • Das Eulenfest wird nicht stattfinden können. Nach der derzeitigen Lage ist das Risiko, die bisher erreichten Erfolge wieder zu verspielen, einfach zu groß. Und inzwischen steht auch fest, dass das Schützenfest entfallen wird. Nach meinen Informationen wird auch das Ausländerfest der kath. Kirche nicht statfinden können.

Es gibt keine Informationen, wie Großveranstaltungen nach dem 01.09. sattfinden sollen (bis 31.08. sind diese absolut verboten), es müssen aber jetzt Verträge geschlossen werden.

  • Neben den bereits seit dem 4. Mai wieder nutzbaren Außensportanlagen dürfen nun seit dem 18. Mai auch die Sporthallen wieder für den Vereinssport genutzt werden. Natürlich muss der Sport nach wie vor kontaktarm unter Einhaltung aller bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln ausgeübt werden. Absprachen mit den Vereinen zu den Nutzungszeiten sind bereits erfolgt.
  • Auch alle anderen Vereine dürfen ihre Arbeit wieder aufnehmen, auch wenn dazu außerhalb der Schulzeiten Schulräume genutzt werden – auch hier natürlich nur unter Einhaltung der bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln.
  • Die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit bis zu 50 Personen ist - unter strengen Auflagen - ebenfalls wieder zugelassen. Es müssen z.B. alle Gäste feste Sitzplätze haben und Aktivitäten mit einer erhöhten Freisetzung von Tröpfchen, wie gemeinsames Singen und Blasmusik sind untersagt.

2. Kinderbetreuung

Wie geht es weiter in den Kitas?

Notbetreuung und zusätzliche Angebote ab 02.06.2020 in den Quickborner Kindertageseinrichtungen:

Für den Anspruch auf Notbetreuung sind folgende Voraussetzungen des Landes Schleswig-Holstein zu erfüllen:

  • eine berufliche Tätigkeit eines Elternteiles im Bereich kritischer Infrastruktur oder
  • eine Berufstätigkeit von Alleinerziehenden, unabhängig von einer Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastruktur

in beiden Fällen ist keine Alternativ-Betreuung organisierbar. Die Eltern haben dies neben der Angabe ihres Berufes gegenüber der Einrichtung zu dokumentieren.

Zusätzlich erfolgt die Betreuung in wechselnden Gruppen (tages- oder wochenweise) für

  • alle Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf und / oder Sprachförderbedarf sowie
  • für alle Vorschulkinder und dann alle weiteren Kinder
Wichtige Hinweise:
  • Für die zusätzlichen Angebote (s. Ziffer 2) sind allein die personellen und organisatorischen Möglichkeiten der Kindertageseinrichtungen zur Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und hygienischen Vorgaben sowie die Gruppengrößenbegrenzungen maßgebend. Ein Betreuungsanspruch besteht hier nicht.
  • Die Bereiche der kritischen Infrastruktur ergeben sich aus § 19 SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung.
  • Es können keine Kinder ohne Voranmeldung in den Kitas betreut werden.
  • Eltern der Kita Zauberbaum wenden sich bitte tel. unter 0174 / 57 77 297 an Frau Köppl. Alle anderen Kita-Eltern nehmen bitte Kontakt mit ihrer jeweiligen Einrichtung auf.
  • Anlässlich der pandemiebedingten Betretungs- und Teilnahmeverbote der Kindertagesstätten und Betreuungsschulgruppen werden in den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Quickborn seit der 22. Woche bis zum 29.05., jeweils zwischen 2 und 7 Notgruppen je Kita ( 45 Notgruppen insgesamt ) betrieben, die jeweils mit bis zu 10 Kindern belegt werden. Dabei werden wieder gewohnte Strukturen in den Regelgruppen vorbereitet.

Betreuung ab 08.06.2020 in den Quickborner Kindertageseinrichtungen:

  • Für die Kinder die an der Notbetreuung teilhaben gibt es keine Veränderung.
  • Ab 8. Juni dürfen pro Kita-Gruppe 15 statt bisher 10 Kinder betreut werden. Dies entspricht noch nicht der üblichen Gruppenstärke, so dass nicht alle zusätzlichen Kinder gleichzeitig betreut werden können. Es gibt also eine größeren Anteil (von 10 auf 15) der zusätzlichen Kinder (15 Kinder minus Notfallbetreuung = zusätzliche Kinder). Es wird abwechselnd eine Betreuung wochen- oder tageweise der zusätzlichen Kinder geben.

3. Schulen

Notbetreuung an den Schulen:

Es sind folgende Vorgaben Landes Schleswig-Holstein für einen Notbetreuungsplatz zu beachten bzw. zu erfüllen:

In der Notbetreuung an den Schulen werden bis einschließlich zur 6. Jahrgangsstufe Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden oder Kinder, bei denen ein Elternteil in einem Bereich arbeitet, der für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen notwendig ist und dieses Elternteil keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren kann, aufgenommen. Die Bereiche der kritischen Infrastruktur ergeben sich aus § 19 SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung.

Die Eltern haben dies durch die Angabe ihres Berufes gegenüber der Einrichtung zu dokumentieren.

Achtung: Es können keine Kinder ohne Voranmeldung bei den Schulleitungen betreut werden. Eltern, deren Kinder in den Betreuungsgruppen der Grundschulen in der Zeit von 7.00 bis 8.00 oder 13.00 bis 17.00 Uhr betreut werden, wenden sich bitte telefonisch unter 0162 / 58 05 451 an Frau Schäfer.

Unterricht

  • An den Grundschulen wird vereinzelnd Frühdienst und in 4 Gruppen nachschulische Betreuung durch städtische Betreuungskräfte in Anspruch genommen. In der regulären Schulzeit in den Grundschulen der Stadt Quickborn wurde mittlerweile eine tageweise Öffnung für alle Grundschüler durchgeführt.
  • Ab dem 02. Juni werden alle Schülerinnen und Schüler ihre Schule bis zu den Sommerferien hin und wieder besuchen (Ausnahme Grundschule!). Dafür entwickelt jede Schule ein eigenes Konzept, wie dies unter Wahrung der Abstandsregeln umgesetzt werden kann. Da die Klassen in kleinere Gruppen geteilt werden müssen, ist jeweils nur ein kleiner Teil der Schülerinnen und Schüler gleichzeitig in den Schulgebäuden. Auch finden fast keine schulischen Veranstaltungen statt, der offene Ganztagsbereich bleibt weitgehend geschlossen, und es wird aktuell noch kein Mittagessen angeboten. Der größte Teil der städtischen Angestellten in den Schulen ist wieder im Einsatz.
  • Ab dem 06.2020 werden alle Grundschüler voll umfänglich im Klassenverband beschult.

4. Politik, Einrichtungen und Rathaus

  • Die Empfehlung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein, Sitzungen kommunaler Gremien auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken, wurde aufgehoben. Der reguläre Sitzungsbetrieb der Quickborner Gremien wurde wieder aufgenommen. Bereits am 19.05.2020 tagte der Finanzausschuss unter Einhaltung strenger Auflagen bzw. unter Berücksichtigung eigener Hygiene-Maßgaben. Die Schutzmaßnahmen sind sehr gut angenommen und umgesetzt worden. Fazit: Ungewohnt, aber es funktioniert.

Folgende Sitzungen sind für den Monat Juni 2020 in Quickborn geplant:


Sitzungstermine Juni 20


Die ursprünglich für den 09.06.2020 geplante Sitzung des Ausschuss für kommunale Dienstleistungen findet nicht statt. Nächster AKD-Termin: 18.08.2020.

Die ursprünglich für den 04.06.2020 geplante Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Freizeit findet am 10.06.2020 statt.

Der Finanzausschuss hat bereits am 19.05.2020 getagt. Für eine Sitzung des Finanzausschusses am 16.06.2020 liegen bisher keine Tagesordnungspunkte vor. Aktuell gehen wir davon aus, dass am 16.06.2020 keine Sitzung des Finanzausschusses stattfinden wird.

  • Besuch des Rathauses: Die Publikumsbedienung nach Terminabsprache wird insbesondere im Einwohnerservice Quickborn einschl. der Gemeindebüros in Ellerau, Bönningstedt und Hasloh sehr gut angenommen – das Online-Terminvergabeverfahren wird von Besucherinnen und Besuchern sowie der Mitarbeiterschaft gleichermaßen gelobt. In den zurückliegenden drei Wochen der Wiedereröffnung konnten im Einwohnerservice über die Online-Terminvergabe 827 Termine vergeben werden und innerhalb dieser Termine insgesamt 1122 Anliegen bearbeitet werden.
  • Der Bereich Standesamt ist z.Zt. stark belastet, so dass insgesamt die Terminwünsche nur zeitversetzt vereinbart werden können.

Hier haben Bürgerinnen und Bürger bisher von der Online-Terminvergabe bzw. von der Terminvergabe nach persönlicher Absprache mit dem Sachbearbeiter kaum Gebrauch gemacht. Oftmals konnten die Anliegen ohne eine direkte Vorsprache im Rathaus erledigt werden.

  • Das Freibad muss noch geschlossen bleiben. Ich gehe von einer Öffnung im Laufe des Monats Juni aus.
  • Aus der VHS
    • Das Hygienekonzept für die VHS-Räume im Forum wurde erstellt.
    • Start von Sprachkursen am Abend und der Literaturgruppe im Forum ab dem 25. Mai.
    • Planung und Übertragung der Kursformate zusammen mit den Trainerinnen für Outdoorkurse ins Holstenstadion am Vormittag und Nachmittag + Werbung für diese Kurse bei den vorhandenen und neuen Teilnehmenden.
    • Start von Bewegungskursen in den Turnhallen Waldschule + Goetheschule aufgrund der vorherigen Nutzung der Schülerinnen und Schüler ohne Zwischenreinigung noch unklar. – Hygienekonzeptfrage?
    • Vorbereitung von weiteren Präsenzkursen für den Bereich Bewegung im Forum .
    • Fortsetzung der ausgewählten Kurse in der Cloud.
    • Auswahl von neuen Kursen für die Sommerakademie in der Sommerferienzeit.
  • Das Haus der Jugend Quickborn hat am 25.05.20 wieder seine Türen geöffnet, aber nur für max. 10 Kinder / Jugendliche / junge Erwachsene, die sich zur selben Zeit darin aufhalten. Diese Teilöffnung erfolgt von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr. Die Zeit dazwischen wird unter anderem für die notwendigen Hygienearbeiten benötigt. Alle Abstands-, Hygiene- und Dokumentationsregelungen bleiben bestehen.
  • Nach wie vor ist die Stadtjugendpflegerin Birgit Hesse erreichbar unter 04106 611 244 oder per Mail hesse@quickborn.de. Außerdem ist die telefonische Erreichbarkeit im Haus der Jugend Mo. bis Fr., 13.00 bis 20.00 Uhr unter 04106 68834 gegeben. Alle Informationen sind auf der Internetseite www.stadtjugendpflege-quickborn.de zu finden oder auf Instagram.

Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Team der Stadtjugendpflege sind weiterhin unter anderem auch mit dem Spielmobil in Quickborn unterwegs und als Ansprechpartner da.

  • Besuche in der Stadtbücherei sind weiterhin nur nach Terminabsprache möglich. Seit dem 25. Mai wurde die Frequenz erhöht: jetzt steht alle 5 Minuten ein Termin zur Verfügung. Dadurch haben mehr Personen als bisher die Möglichkeit, die Stadtbücherei für Ausleihe oder Rückgabe von Medien zu besuchen. Wer das nutzen möchte, kann seinen Termin online über die Homepage der Stadtbücherei oder telefonisch unter 04106 – 658001 buchen. Außerdem können ab sofort auch wieder Medien aus anderen Büchereien über die Fernleihe bestellt werden. Die Nutzung der digitalen Angebote, zum Beispiel die Ausleihe von E-Books über die Onleihe, steht weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.
  • In meiner jüngsten Videobotschaft gedenke ich eines an Covid 19 verstorbenen Quickborner Bürgers und mahne trotz der ersichtlichen Erfolge und dem Ausblick auf kommende Lockerungen von Maßnahmen weiterhin zur Vorsicht.
  • Die Homepage der Stadt Quickborn weist seit März eine Zunahme an Seitenaufrufen in Höhe von rd. 80% zum Vormonat Februar auf. Dies ist nach unserer Einschätzung insbesondere zurückzuführen auf die umfassende Informationsarbeit, die wir seit Beginn der Pandemie leisten.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Thomas Köppl
Bürgermeister



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