Neue Allgemeinverfügung vom 01.11.2020 zur Bestimmung der Bereiche, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist

Corona-Update 02.11.2020

Maskenpflicht in öffentlichen Bereichen - Quickborn nicht betroffen

Der Kreis Pinneberg erlässt am 01.11.2020 eine neue Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche, in denen gemäß Landesverordnung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Betroffen sind die Städte Elmshorn, Pinneberg und Tornesch.

Zur Begründung heißt es in der Allgemeinverfügung vom 01.11.2020, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in denjenigen innerörtlichen Bereichen verpflichtend ist, in denen typischerweise das Abstandgebot nicht eingehalten werden kann. Bereiche und zeitliche Beschränken sind in Absprache mit den betroffenen Städten festgelegt worden.

Die Allgemeinverfügung tritt am 02.11.2020 in Kraft.

Die betroffenen Gebiete entnehmen Sie bitte den Grafiken in der beigefügten Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg.

Quickborn, 02.11.2020


Allgemeinverfügung vom 01.11.2020: