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Neue Allgemeinverfügung: Ab Samstag Corona-bedingte Einschränkungen im Kreis Pinneberg


Corona-Update 23.10.2020

Zu viele Neuinfektionen - Land und Kreis erlassen neue Maßnahmen

Als direkte Reaktion auf die Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 erlässt der Kreis Pinneberg eine Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Pinneberg, die ab Samstag, 24.10.2020 gilt.

Die Allgemeinverfügung soll bis zum 01.11.2020 gelten. Bei dem aktuellen Infektionsgeschehen ist allerdings davon auszugehen, dass diese verlängert oder sogar noch verschärft wird.

Folgende neue Maßnahmen gelten ab dem 24.10.2020:

  • Gastronomiebetriebe schließen um 23:00 Uhr
  • Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit Gruppenaktivität ohne feste Sitzplätze dürfen eine Teilnehmerzahl von 25 Personen innerhalb und außerhalb geschlossener Räume nicht überschreiten
  • Märkte im öffentlichen Raum wie dürfen eine gleichzeitige Teilnehmerzahl von 500 Personen außerhalb und 250 Personen innerhalb geschlossener Räume nicht überschreiten
    • Maskenpflicht auf Quickborner Wochenmarkt: Die Maskenpflicht wurde per Änderung der Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit Gültigkeit ab dem 24.10.2020 auch auf Beschäftigte und Besucher von Wochenmärkten ausgeweitet.
  • Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit festen Sitzplätzen wie Konzerte, Lesungen, Vorträge, Theater, Kinos und Autokinos sind maximal 500 Personen und 250 Personen innerhalb geschlossener Räume zulässig
  • Im privaten Wohnraum und auf dem dazugehörigen Grundstück dürfen sich nur noch bis zu 15 Personen treffen
  • Für die Ausübung von Sport gelten dieselben Höchstgrenzen wie für Konzerte

Für nähere Informationen zu den neu verfügten Maßnahmen und deren Begründungen lesen Sie bitte die beigefügte Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg sowie die Änderung der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein.

Quickborn, 23.10.2020



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