Liebe Quickbornerinnen und Quickborner,
in diesen Tagen werden die Grundsteuerbescheide durch die Stadtverwaltung verschickt. Als Steuerpflichtige sind Sie von der Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 400 auf 425 Prozentpunkte betroffen.
Die Erhöhung wurde von der Mehrheit der Mitglieder im Finanzausschuss und in der Ratsversammlung beschlossen. Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage der Stadt jedoch unvermeidbar.
Durch die strukturellen Veränderungen bei einem für Quickborn wesentlichen Steuerzahler ist das Gewerbesteueraufkommen deutlich zurückgegangen. Aber auch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung führt pandemiebedingt zu geringeren Einnahmen.
Der extreme Anstieg der laufenden Kosten für die Kinderbetreuung und die notwendigen Investitionen in unsere Bildungseinrichtungen stellen die größte Herausforderung für den städtischen Haushalt dar.
Die Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B können diese Entwicklung nicht stoppen. Mit der Erhöhung auf 425 Prozentpunkte erfüllen wir jedoch eine Mindestforderung des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Fehlbetrags- und Sonderbedarfszuweisungen, mit denen das Haushaltsdefizit wesentlich verringert werden kann.
Durch einen Blick auf den Interaktiven Haushalt, der über die Homepage der Stadt aufgerufen werden kann, können Sie sich von der Erforderlichkeit des vollzogenen Schrittes ein Bild machen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Salewsky
Finanzausschussvorsitzender
Pressemitteilung vom 22.06.2021
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