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Corona-Sachstandsbericht 7: Bürgermeister Thomas Köppl zur aktuellen Situation in Quickborn


Corona-Sachstandsbericht 7

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur aktuellen Situation in Quickborn möchte ich auf die nachfolgenden Sachverhalte hinweisen:

  • Nach wie vor ruht der Sitzungsbetrieb der kommunalen Gremien in Quickborn, Bönningstedt, Hasloh und Ellerau fast vollständig. Tlw. werden Fraktionssitzungen und informelle Ausschussbesprechungen über Video-Telefonkonferenzen abgehalten (formale Ausschussitzungen oder Sitzungen der Ratsversammlung bzw. der Gemeindevertretungen mit Beschlüssen sind so nicht zulässig). Der Anteil der Gespräche mit Bürgermeistern, Ausschuss- und Fraktionsvorsitzenden etc., die sich um die Wiederaufnahme eines Sitzungsbetriebes drehen, nimmt inzwischen zu. Allerdings sind alle Beteiligten bemüht, dass öffentliche Sitzungen auf das unabwendbar notwendige Maß begrenzt bleiben sollen. Nachdem die Sitzungen ab der zweiten Märzhälfte und im April abgesagt wurden, zeichnen sich bei einigen Themen bald Entscheidungserfordernisse durch die zuständigen Gremien ab. Wenn wieder Sitzungen erfolgen sollen, ist zu prüfen unter welchen Bedingungen und in welchen Räumen die aktuellen Vorgaben eingehalten werden können.
  • Die am 29.04.2020 in Kraft getretene Landesverordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit wurde mit einer zweiten Auflage der Plakataktion zu Verhaltensregeln zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus flankiert. In Quickborn, Bönningstedt, Ellerau und Hasloh wurden insbesondere in den Lagen mit Einzelhandelsbesatz sowie an den Haltepunkten des öffentlichen Personennahverkehrs neue Plakate aufgehängt, die die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ins Bewußtsein rufen sollen. Außerdem hat der Fachbereich Öffentliche Sicherheit in zahlreichen Gesprächen Gewerbetreibende über die neuen Bestimmungen informiert.
  • Die Landesverordnung schreibt vor, dass bei der Nutzung des öffentlichen Personnennahverkehrs (einschließlich Taxen oder ähnliche Transportangebote) sowie beim Betreten und während des Aufenthaltes in Verkaufsstellen des Einzelhandels und in Verkaufs- und Diensträumen von Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Auf Wochenmärkten gilt diese Verpflichtung ausdrücklich nicht.
  • Mit dem erfolgten Wiederanfahren des Schulbetriebes hat der Fachbereich Öffentliche Sicherheit zu den Zeiten, in denen der Unterricht täglich endet, im Umfeld der Schulstandorte Präsenz gezeigt und Schülerinnen und Schüler bei Bedarf an das Kontaktvermeidungsgebot und die geltende Abstandsregelung hingewiesen.
  • Das Besucherverhalten im Himmelmoor ließ inzwischen eine Lockerung der Zufahrtsbeschränkungen zu. Daher wird die Einfahrt mit Kraftfahrzeugen nur noch an den Tagen mit dem höchsten Besucheraufkommen (Freitag bis Sonntag) ausgeschlossen. Die Entwicklung wird weiter beobachtet und die Maßnahmen der jeweiligen Lage angepasst.
    Leider melden mir Mitglieder des Förderverein Himmelmoor, dass immer wieder Raucher im Himmelmoor zu sehen sind bzw. zum Teil noch glühende Kippen im Himmelmoor aufgefunden werden. Aufgrund der extremen Trockenheit gibt dies Anlass zur Sorge, weil Moorbrände entstehen könnten. Rauchen und offenes Feuer sind mit guten Gründen im Moor verboten.
    Wir werden deshalb kurzfristig entsprechende Schilder mit Hinweis auf Verbote und drohende Bußgelder aufstellen. Außerdem wird hierzu noch eine gesonderte Bürgerinformation herausgegeben.
  • Streifengänge und -fahrten fanden weiterhin an allen Wochentagen statt. Dem eingesetzten Personal gelingt es zumeist gut, angetroffene Personengruppen durch sachliche Ansprache und Aufklärung dazu zu bewegen, sich aufzulösen. Sofern im Rahmen des Streifendienstes weitere Besonderheiten festgestellt werden (z.B. Schäden), werden diese ebenfalls erfasst und der zuständigen Stelle gemeldet.
  • Insbesondere der Einwohnerservice ist primär mit der Rathausöffnung am 04.05.2020 und der Öffnung der Gemeindebüros am 11.05.2020 beschäftigt. Auf die Ausführungen im vorherigen Bericht nehme ich bezug.
  • Der nächste Schritt der langsamen Öffnung der Schulen erfolgt am Mittwoch, dem 06. Mai, mit der eingeschränkten Unterrichtsaufnahme durch den vierten Jahrgang an den Grundschulen und dem sechsten Jahrgang an den Gymnasien. Dabei werden zu keiner Zeit sämtliche Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Klassen in der Schule sein, um die erforderlichen Abstände einhalten zu können. Kurse der offenen Ganztagsschulen dürfen noch nicht stattfinden und die Schulmensen müssen weiterhin geschlossen bleiben.
  • Die technische Ausstattung zur Teilnahme an Videokonferenzen wurde im Rathaus durch die Beschaffung und Installation professioneller Technik weiter verbessert. Jetzt kann auch ein Sitzungsraum, der mit mehreren Teilnehmerinnen und Teilnehmern besetzt ist, in eine Konferenz geschaltet werden. Diese Technik soll auch für einen weiteren Raum angeschafft werden.
  • In den letzten acht Wochen ist es in Quickborn vermehrt zu Vandalismus, wie Sachbeschädigungen und Grafitties gekommen. Die Zahlen liegen deutlich über dem Durchschnitt der Vorjahre.
  • Jetzt steht es fest: die Stadtbücherei wird ab dem 07.05.2020 schrittweise nach Terminvereinbarung wieder öffnen. Der Zutritt zur Stadtbücherei wird allerdings nur nach Online-Terminvereinbarung über das Terminplanungssystem „Front Desk“ und mit Mundschutz möglich sein. Besucherinnen und Besucher ohne Termin werden abgewiesen.
  • Die Maskenpflicht hat die VHS-Näh-Bienen überrollt und es konnten mittlerweile 968 Masken verteilt werden.
    Der ersten VHS-Fernkurs ist fertig! Geprüfte Immobilienmaklerin, geprüfter Immobilienmakler (VHS). Freie Zeiteinteilung und Begleitung durch Experten in Telefontutorien. Ab sofort ist er buchbar unter: www.vhs-quickborn.de zur Kursnummer 61001.
    Für weitere Fernkurse werden die Konzepte erarbeitet; besonders für die Fortbildungsverpflichtung für Makler- und Verwalterberufe , denn dafür sind die Angebote der VHS zertifiziert.
    Die ersten Dozentinnen und Dozenten sind geschult in der VHS–Cloud und nun starten 2 kostenlose Kurstermine in dieser und in der kommenden Woche, danach sind diese Angebote auch online für alle neuen Interessierten buchbar! Gesonderte Bürgerinformationen folgen.
    Neues Kursformat in Vorbereitung: Online-Kochen – Die Kochschow mit der VHS Quickborn am Freitagabend!
  • Bei der Stadt Quickborn haben bisher 20 Gewerbetreibende die Stundung ihrer Gewerbesteuerzahlungen in Höhe von insgesamt rund 250.000 € beantragt und bis zum Ende des zweiten Quartals bewilligt bekommen. Die Herabsetzung von Vorauszahlungen wurde bisher in 28 Fällen mit einem Gesamtvolumen von 210.000 € vorgenommen. Es ist wahrscheinlich, dass noch weitere Anträge gestellt werden und somit gibt es einerseits einen steigenden Anteil von Gewerbesteuerausfällen, andererseits einen Teil ausfallgefährdeter Erträge, die zumindest nur zeitversetzt realisierbar sind.
    Ein großer Teil der Gewerbesteuererträge der Stadt entsteht aber auch in Branchen, die wenig oder nur teilweise von der Coronakrise betroffen sind. Die tatsächlichen Auswirkungen lassen sich zurzeit kaum einschätzen, zumal Dauer und wirtschaftliche Folgeschäden der Pandemie noch unbekannt sind. Auch können andere signifikante ertragssteuerliche Risiken und Potentiale Einfluss auf die Entwicklung der Gewerbesteuererträge der Stadt haben, die wie in normalen Haushaltsjahren auch, schwer prognostizierbar sind.
    Weitere Ertragsausfälle sind bei den Anteilen an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer zu erwarten, die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches vom Land an die Kommunen ausgezahlt werden. Nach erster Schätzung erwarten wir 15% Rückgang dieser Gemeinschaftssteueranteile, was einem Betrag von knapp 2,5 Mio. € entspricht. Konkretere Aussagen liefert hier aber erst die Mai-Steuerschätzung der Bundesregierung.
    Neben Ausfällen im Bereich der Gewerbesteuer und der Gemeinschaftssteueranteile ist auch mit Rückgängen der Erträge aus der Vergnügungssteuer und bestimmter Nutzungsentgelte zu rechnen. Teilweise werden die verringerten Entgelte durch verminderte Unterhaltungsaufwendungen kompensiert.
  • Es entstehen bei der Stadt Quickborn erhöhte Ausgaben durch die Pandemie. Beispielhaft für zusätzliche Aufwendungen ist die Beschaffung von Schutzausrüstung, Desinfektionsmitteln und technischer Ausstattung für Homeoffice. Auch der Einsatz von Sicherheitsdiensten für Kontrollgänge und die ausgeweitete Öffentlichkeitsarbeit führen zu höheren Aufwendungen. Bisher ist von zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 120.000 € auszugehen, die aber im Haushalt gedeckt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Thomas Köppl

Bürgermeister


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