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Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl am 14.05.2023


Am Sonntag, den 14. Mai 2023 finden in Schleswig-Holstein die Kommunalwahlen statt. 18.029 von 22.925 Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Quickborn sind wahlberechtigt - ein neuer Rekordwert.

Wahlberechtigt in Quickborn sind grundsätzlich alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die mindestens 16 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Wahl seit sechs Wochen wohnhaft in Quickborn sind. Stichtag für das Kriterium des Wohnortes ist der 2. April 2023.

Briefwahlunterlagen könnten frühestens am Montag, den 3. April 2023 versandt werden. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe gehen vermutlich um die Ostertage ein, spätestens zum 23. April 2023.

Im städtischen Wahlbüro im Quickborner Rathaus können Einwohnerinnen und Einwohner ab dem 24. April 2023 mit oder ohne Terminvergabe an der Briefwahl teilnehmen. Wahlberechtigte, die ohne einen Termin ihre Stimme abgeben wollen, müssen aber mit Wartezeit rechnen.

Zum Gemeindewahlleiter wurde am 27. Februar 2023 der Fachbereichsleiter Volker Dentzin gewählt. Als stellvertretende Gemeindewahlleiterin wurde Frau Dagmar Leppich bestellt. Weitere Hauptansprechpartnerin in Wahlangelegenheiten ist Frau Celine Martin.

 
Pressemitteilung vom 30.03.2023


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