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Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt mit dem Schuljahr 2024/2025 die Schulpflicht.
Es finden folgende Informations-Elternabende:
Allgemeine Informationen für alle drei Grundschulen:
Eltern, die eine vorzeitige Einschulung ihres Kindes beabsichtigen, sind ebenfalls zu den Informationsabenden eingeladen. Die Anmeldung für die vorzeitige Einschulung erfolgt nach vorheriger Terminabstimmung in den genannten Zeiträumen:
Die Erziehungsberechtigen der schulpflichtigen Kinder werden von den Grundschulen schriftlich informiert, wann die Einschulungsgespräche stattfinden.
Zur Anmeldung bringen Sie bitte die Geburtsurkunde und ein Foto (Passbildgröße) des Kindes mit.
Quickborn, 15.09.2023
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