Hillwood-Ansiedlung in Ellerau: US-Unternehmen verklagt Stadt Quickborn und Kreis Segeberg

Im Fall Hillwood gibt es eine neue Wende. Erst in der vergangenen Woche hat die Stadt Quickborn eine Untätigkeitsklage gegen den Kreis Segeberg zurückgenommen. Nun hat das US-Unternehmen den Kreis Segeberg verklagt - und parallel dazu auch die Stadt Quickborn.

Der US-Investor Hillwood möchte im Gewerbegebiet in Ellerau ein Logistikzentrum bauen – allerdings in einer Dimension, die für massiven Widerstand in der Bevölkerung sorgte. Nach anfänglichen Planungen sollten durch das Logistikzentrum täglich 1600 LKW zusätzlich zum jetzigen Verkehr über Quickborner und Ellerauer Straßen rollen. Eine Baugenehmigung seitens des Kreises Segeberg wurde hierfür im Jahre 2023 erteilt.

Sowohl die Gemeinde Ellerau als auch die Stadt Quickborn haben hiergegen Widerspruch eingelegt. Ein Gutachten der Stadt Quickborn ergab, dass die Straßen für den geplanten Verkehr nicht ausgelegt sind und es zu massiven Staus käme. Auch die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer wäre nicht mehr gegeben. Die beiden Widersprüche der Gemeinde Ellerau und der Stadt Quickborn hat der Kreis Segeberg bisher nicht beschieden.

Aufgrund der Baugenehmigung startete Hillwood mit den Bauarbeiten auf dem Grundstück. Die Stadt Quickborn beantragte hiergegen einstweiligen Rechtsschutz, den sie mit ihrer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig am Ende erhielt: Die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Baugenehmigung wurde angeordnet. Seit dem Sommer 2024 steht die Baustelle in Ellerau daher still.

Bereits im Herbst des Jahres 2024 hatte Hillwood beim Kreis Segeberg beantragt, eine Nachtragsbaugenehmigung für einen reduzierten LKW-Verkehr von 700 LKW täglich zu erhalten. Der Kreis hat bisher noch nicht über diesen Nachtragsantrag entschieden. Im August 2026 reichte Hillwood dann offiziell eine Teilverzichtserklärung ein. Statt 1600 LKW sollen noch 700 LKW täglich über die Ellerauer und Quickborner Straßen rollen. Nach wie vor viel zu viel, ist sich Bürgermeister Thomas Beckmann sicher.

Diesen Teilverzicht nimmt das US-Unternehmen nun zum Anlass, eine Änderung des Eilrechtsbeschlusses des OVG Schleswig aus dem Jahre 2024 zu beantragen. Hillwood beabsichtigt, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Stadt Quickborn, die das Oberverwaltungsgericht Schleswig seinerzeit auf Basis von 1600 LKW-Verkehren angeordnet hatte, wegen veränderter Umstände gerichtlich aufheben lassen. Im Erfolgsfall dürften sie dann weiterbauen, allerdings immer noch mit der Ungewissheit, ob die Baugenehmigung rechtens ist oder nicht. Schließlich sind über diese Frage noch die Widerspruchsverfahren der Gemeinde Ellerau und der Stadt Quickborn gegen den Kreis anhängig, welche gegebenenfalls auch noch gerichtlich überprüft werden könnten.

Überdies strebt Hillwood mit der parallel gegen den Kreis Segeberg erhobenen Klage an, dass ihm vom Kreis eine Nachtragsbaugenehmigung auf Basis eines reduzierten LKW-Verkehrs erteilt wird.

Die Stadt Quickborn sieht beiden Gerichtsverfahren gelassen entgegen. „Für uns hat sich die Faktenlage nicht verändert, außer dass wir am Ende vielleicht schneller eine Entscheidung haben werden“, zeigt sich Bürgermeister Thomas Beckmann zuversichtlich. Und: Nach wie vor muss der Kreis Segeberg prüfen, wie er den Verzicht um 900 LKW rechtlich bewerten will. Nach Rechtsauffassung der Stadt Quickborn und ihrer Anwälte ist in dem Nachtragsantrag sowie im Teilverzicht ein neuer Bauantrag zu sehen. Doch ein neuer Antrag darf aufgrund der gültigen Veränderungssperre nicht bewilligt werden.

2024 verhängte die Gemeindevertretung von Ellerau eine Veränderungssperre für das Hillwood-Areal. Sie ist ein zeitlich befristetes Bauverbot, damit die Gemeinde einen neuen Bebauungsplan erstellen kann. Das Areal soll von einem Industrie- zu einem Gewerbegebiet heruntergestuft werden, um ausschließlich die Ansiedlung von verträglichem und gemeindetypischem Gewerbe zu ermöglichen. Die Stadt Quickborn sieht nach wie vor gute Chancen, dass die Kombination aus Nachtragsantrag, Teilverzichtserklärung und Veränderungssperre Hillwood stoppt. Zudem lässt sich nach Auffassung der Stadt Quickborn gutachterlich belegen, dass auch bei einem zusätzlichen Verkehr von 700 LKW pro Tag die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gewährleistet ist.

Quickborn, 10.09.2026


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