Erfolg für Quickborn: Gericht hält Baustopp für Hillwood aufrecht

Die Stadt Quickborn kann aufatmen. Der Baustopp für das US-Unternehmen Hillwood in Ellerau bleibt bestehen. Das teilte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht am Freitag, 6. November, mit einem Beschluss mit. „Das ist eine hervorragende Nachricht und ein enormer Erfolg für Quickborn und die Menschen in der Region“, sagt Bürgermeister Thomas Beckmann. „Es ist das Ergebnis eines Schulterschlusses zwischen Stadt, Politik sowie Bürgerinnen und Bürgern.“

Der US-Investor möchte im Gewerbegebiet in Ellerau ein Logistikzentrum bauen, doch dagegen hatte es massiv Kritik gegeben. Das Logistikzentrum sollte nach ursprünglichen Plänen so gebaut werden, dass täglich 1600 LKW über Quickborner und Ellerauer Straßen rollen. Doch für eine solche Anzahl an zusätzlichen LKW sind die Straßen bis zur Autobahn nicht ausgelegt. Schon am Bahnübergang Tanneneck würde es zu einem massiven Rückstau kommen. Anwohner und Anwohnerinnen sorgten sich ebenfalls um die Verkehrssicherheit und hängten mittlerweile zahlreiche Plakate in ihre Vorgärten auf, um ihren Unmut zu äußern.

Im September 2026 reagierte Hillwood und änderte seine Pläne. Statt 1600 LKW sollten es dann noch 700 LKW-Fahrten täglich geben. Diesen sogenannten Teilverzichtserklärung nahm das US-Unternehmen zum Anlass, eine Aufhebung Änderung des Eilrechtsbeschlusses des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig aus dem Jahre 2024 zu beantragen. Damals hatte die Stadt Quickborn den erwähnteneinen Baustopp vor dem OVG erwirkt, weshalb die Bauarbeiten bis heute nun still stehen.

Statt weiterbauen zu dürfen, erklärte das Verwaltungsgericht diesen Teilverzicht nun für unwirksam. Die Richter entschieden, dass Hillwood beabsichtigte nun mit der Teilverzichtserklärung, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Stadt Quickborn, wegen veränderter Umstände gerichtlich aufheben zu lassen. Kurz gesagt: Der Baustopp sollte aufgehoben werden. Im Erfolgsfall hätte Hillwood dann sofort weiterbauen können. Doch das lehnte das Gericht nun ab.

Der Grund: Der Teilverzicht sei unwirksam. Estattdessen bedarf ein neues Genehmigungsverfahren notwendig sei. Denn um einen Teilverzicht geltend machen zu können, muss das geänderte Vorhaben in wesentlichem identisch zu dem vorherigen sein. Doch diese Voraussetzung sah das Gericht mit der Reduzierung auf 700 LKW nicht als gegeben an. Die Reduzierung um mehr als die Hälfte des Schwerlastverkehrs sei keine untergeordnete Betriebsmodalität, sondern der Kern der Genehmigung eines Logistikzentrums. Die Anzahl sei für die Identität des Vorhabens wesentlich, da sie maßgeblich dessen Auswirkungen auf die Erschließung und das angrenzende Straßennetz bestimme.

Für das nun vorgesehene reduzierte Verkehrsaufkommen werde eine umfassende und fachkundige Neubewertung der Erschließungssituation notwendig, so das Gericht. Diese Prüfung obliege in erster Linie der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und könne nicht durch einen einseitigen Teilverzicht im Rahmen eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens ersetzt werden.

Hillwood kann nun Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen und hat dafür zwei Wochen Zeit. „Wir sind zuversichtlich, dass das Oberverwaltungsgericht nicht anders als das Verwaltungsgericht entscheiden wird“, sagt Bürgermeister Thomas Beckmann.

Das US-Unternehmen Der Teilverzicht sei so wesentlich, begründete das Gericht, dass es über eine einfach Änderung des bisherigen Antrags hinaus geht. könnte alternativ zur Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht müsste anun theoretisch lso einen neuen Bauantrag stellen. Allerdings gilt noch bis Dezember 2026 die von Ellerau verhängte Veränderungssperre. Allerdings kann Hillwood das momentan nicht, denn noch gilt die Veränderungssper. Die verhindert, dass in dem Gewerbegebiet ein neuer Bauantrag gestellt werden kann. Eine Veränderungssperre ist ein zeitlich befristetes Bauverbot, damit die Gemeinde einen neuen Bebauungsplan erstellen kann. Der Plan ist, dass das Hillwood-Areal von einem Industrie- zu einem Gewerbegebiet heruntergestuft wird, um ausschließlich die Ansiedlung von verträglichem und gemeindetypischem Gewerbe zu ermöglichen.

Die läuft im Dezember aus. Die Gemeindevertretung in Ellerau muss daher jetzt sehr kurzfristig dann erneut entscheiden, ob sie die Veränderungssperre ab Dezember verlängern und damit Hillwood auf absehbare Zeit verhindern möchte oder nicht.

Zwei Wochen hat Hillwood nun Zeit, Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einzulegen. „Wir sind zuversichtlich, dass das Oberverwaltungsgericht nicht anders als das Verwaltungsgericht entscheiden wird“, sagt Bürgermeister Thomas Beckmann. Schließlich habe das Oberverwaltungsgericht schon 2024 ähnlich entschieden.

Parallel zu diesem Verfahren laufen noch zwei weitere, die noch nicht entschieden wurden. Hillwood hatte im September zusätzlich zur Klage gegen die Stadt Quickborn auch gegen den Kreis Segeberg geklagt. Das Unternehmen strebt damit an, dass ihm vom Kreis eine Nachtragsbaugenehmigung auf Basis eines reduzierten LKW-Verkehrs erteilt wird. Auch das Widerspruchsverfahren, dass die Gemeinde Ellerau und die Stadt Quickborn angestrebt haben, ist noch nicht entschieden.

BU: Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat entschieden: Der Baustopp für Hillwood in Ellerau bleibt bestehen.

Quelle: Stadt Quickborn

(Die Fotos können honorarfrei unter Angabe der genannten Quelle verwendet werden.)

Quickborn, 07.11.2026


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