- Sie informieren die zuständige Behörde (beispielsweise Ordnungs- oder Straßenbauamt) schriftlich, telefonisch oder online über die Verkehrsgefährdung.
- Die Behörde prüft die gemeldete Stelle, um festzustellen, ob eine Gefährdung vorliegt.
- Wenn eine Gefährdung bestätigt wird, fordert die Behörde die Eigentümerinnen oder Eigentümer auf, den Überwuchs innerhalb einer Frist zurückzuschneiden.
- Nach Ablauf der Frist kontrolliert die Behörde, ob der Rückschnitt erfolgt ist.
- Erfolgt der Rückschnitt nicht freiwillig, kann die Behörde die Arbeiten selbst durchführen und die Kosten den Eigentümer*innen in Rechnung stellen.
