Geschäftsstelle der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Auf Antrag fördert die Kulturstiftung kulturelle Projekte, Veranstaltungen, Publikationen und vieles mehr.
Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
Sie hat den Zweck:
Geschäftsstelle der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen.
Eine Förderung von Einzelpersonen ist lediglich im Rahmen des Stipendienprogramms möglich.
Die Voraussetzungen für die Förderung richtet sich nach § 2 Absatz 2 der Satzung der Stiftung.
Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden.
Die Anträge können über die Kulturstiftung abgerufen werden.